Infos & Formulare

Krankmeldung

Entschuldigungen (nach der Schulbesuchsverordnung)

Entschuldigungen müssen am 1. Krankheitstag telefonisch, schriftlich oder per Mail erfolgen.

Bei telefonischer oder digitaler Entschuldigung ist die schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift nachzureichen und muss spätestens am 3. Tag schriftlich vorliegen.

Ab 10 Tagen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, ebenfalls bei auffallend häufigen Erkrankungen.

Die Schüler/-innen der Jahrgangsstufen erhalten ein Versäumnisblatt.

 

Beurlaubung

Diese sind lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen (Auflistung in der Schulbesuchsverordnung) und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.

Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten - bei volljährigen Schüler(inne)n von diesen selbst - mit Angabe von Gründen im Voraus(!) zu stellen (nachträgliche Beurlaubungen gibt es nach der Schulbesuchsverordnung nicht)

Eine Freistellung vom Unterricht für Urlaubsreisen ist prinzipiell nicht möglich.

Für bis zu zwei Tagen ist der Klassenlehrer zuständig, außer direkt vor und nach Ferien. Ansonsten müssen Beurlaubungen beim Schulleiter beantragt werden.

Kurstufe

Entschuldigungen (nach der Schulbesuchsverordnung)

Tablets

Schließfächer

Auslandsaufenthalt

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Baldige Termine

Sa, 26.10.2024 - So, 03.11.2024
Herbstferien (26.10. - 03.11.24)
Mo, 04.11.2024 - Mo, 11.11.2024
Erasmus+ Austausch: Gäste aus Foligno (Italien) in Bad Waldsee bei uns zu Gast
Mo, 04.11.2024
Unterrichtsbeginn nach den Herbstferien
Di, 05.11.2024, 12:30
ab 12:30 Entfall des Unterrichts wegen Lehrerfortbildung
Di, 19.11.2024, 19:00
Elternabend Prävention Social Media (Klassen 5 und 8) in der Mensa
Mi, 20.11.2024
Präventionsveranstaltung für 5a und 5b

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