Schulkonferenz
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium einer Schule.
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im § 47 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg geregelt.
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im § 47 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg geregelt.
Am Gymnasium Bad Waldsee werden drei Elternvertreter in die Schulkonferenz entsandt. Aufgrund des Amtes ist dies automatisch der/die Elternbeiratsvorsitzende(r). Zusätzlich werden zwei ElternvertreterInnen zu Beginn des Schuljahres in der ersten Elternbeiratssitzung gewählt. I.d.R. tagt die Schulkonferenz in jedem Schulhalbjahr einmal.
Im Schuljahr 20011/12 wurden folgende Elternvertreter in die Schulkonferenz gewählt:
| Amt | Teilnehmer | Stellvertretung |
| Elternbeiratsvorsitzender | Hr. Prof. Dr. Asche | Fr. Übelhör |
| 1. Elternvertreter | Hr. Stenkamp | Fr. Winkel |
| 2. Elternvertreter | Fr. Pfeilsticker | Fr. Militz |





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